Schutzkonzept
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Angeboten des CVJM Mülheim an der Ruhr e.V. hat lange Tradition. Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt wurden Selbstverpflichtungserklärungen, Standards für die Aus- und Fortbildung von (jungen) Ehrenamtlichen, Verfahrensweisen für die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse und Krisenleitfäden für unterschiedliche Ereignisse insbesondere im Blick auf (sexualisierte) Gewalterfahrungen formuliert, diskutiert und in den Angeboten implementiert.
In unserer Arbeit kooperieren wir mit dem Ev. Kirchenkreis An der Ruhr und wirken auch in Arbeitskreisen zum Kinderschutz bzw. zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt mit. Als Jugendverband und freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sind wir eigenständig, verstehen uns aber über die Zugehörigkeit des CVJM zur AEJ-NRW (Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in NRW) als Teil der Ev. Jugend im Kirchenkreis An der Ruhr. Daher machen wir uns das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Ev. Kirchenkreis An der Ruhr zu Eigen und ergänzen dieses durch die verbandsspezifischen Besonderheiten bzw. Qualitätsstandards.